Bedingte Geldstrafen nach tödlichem Unfall am Bielersee gefordert
Im Prozess wegen fahrlässiger Tötung zweier Frauen am Bielersee hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag bedingte Geldstrafen von 120 bis 300 Tagessätzen gefordert. Sieben der acht Angeklagten seien schuldig zu sprechen.
Vor Gericht stehen acht mutmassliche Verantwortliche an einem Unglück im Hafen von La Neuveville im Jahr 2017. Zur Tragödie führte eine defekte Elektroinstallation. Der Hund einer Frau war leblos in den See gefallen, nachdem er einen Zaun berührt hatte. Die Hundehalterin sprang in den See, um das Tier zu retten. Auch eine Touristin, die das Geschehen beobachtete, sprang in den See, um zu helfen.
Die beiden Frauen und der Hund wurden durch einen Stromschlag getötet. Auf der Anklagebank sitzen Elektriker und Elektromonteure, die die fehlerhafte Installation vorgenommen hatten sowie damalige Mitarbeiter der Gemeinde La Neuveville. Das Urteil fällt am 6. Dezember.