Strafkammer eröffnet Urteil gegen zwei mutmassliche Bombenleger
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verkündet heute Nachmittag sein Urteil im Fall der beiden mutmasslichen Bombenleger von Basel. Die Bundesanwaltschaft hat Freiheitsstrafen von acht beziehungsweise zehn Jahren beantragt.
Den Männern wird vorgeworfen, Ende März 2022 im Bruderholz-Quartier in Basel einen Sprengstoffanschlag auf ein Privathaus verübt haben. Dabei entstand ein Sachschaden von total 170’000 Franken. Personen kamen keine zu Schaden. Beide Angeklagte bestritten die Tat während der Hauptverhandlung Ende Oktober. Sie machten weitgehend von ihrem Recht auf Aussageverweigerung gebraucht.
Die Bundesanwaltschaft (BA) beschuldigt den 25- und den bald 28-Jährigen zudem, für den Kauf von zwei Kilogramm Plastiksprengstoff C4 und einer Waffe im Juni 2022 nach Stuttgart/Deutschland gefahren zu sein. Beim vermeintlichen Verkäufer handelte es sich jedoch um einen deutschen Ermittler, so dass die jungen Männer festgenommen wurden.
Die Anklage geht davon aus, dass der Sprengstoff bei vier weiteren Anschlägen auf Häuser wohlhabender Familien hätte verwendet werden sollen. Das Ziel sei gewesen, Druck aufzubauen, um jeweils eine Million Franken in Bitcoins zu erpressen.
Mit Tat geprahlt
Die BA hat die beiden Männer wegen Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, Sachbeschädigung, versuchtes Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen sowie strafbaren Vorbereitungshandlungen im Hinblick auf vorsätzliche Tötung, Mord und schwere Körperverletzung angeklagt.
Den jüngeren Angeklagten erachtet die BA als den berechnenden Planer, der beispielsweise schon das Depot für die Bitcoins eingerichtet hatte. Der 28-Jährige wurde als der Mann für die Umsetzung dargestellt, der gegenüber Dritten gerne prahlte. In einem abgehörten Telefongespräch erzählte er einer Freundin, dass er und der Mitangeklagte den Anschlag im Bruderholz-Quartier verübt hätten. (Fall SK.2023.33)