Ehemann wegen Mordes an seiner Frau in Bergdietikon AG angeklagt
Die Staatsanwaltschaft Baden AG hat gegen einen 48-jährigen Mann Anklage wegen Mordes erhoben. Er soll im September 2022 in Bergdietikon AG seine 41-jährige Ehefrau brutal erwürgt haben. Der angeklagte Schweizer ist laut Staatsanwaltschaft geständig.
Der Mann soll wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt werden, wie die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Dienstag mitteilte. Der Ehemann wurde einen Tag nach der Tat unter dringendem Tatverdacht verhaftet. Er gebe zu, für den Tod seiner Frau verantwortlich zu sein.
Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Tötung des Opfers ein Streit vorausgegangen sein musste. Aufgrund der vorliegenden Beweislage bewerte sie die Vorgehensweise des Beschuldigten bei der Tat als besonders skrupellos, für das Opfer qualvoll und die im Raum stehenden Hintergründe als egoistisch.
Tot im Badezimmer
Der Beschuldigte hatte laut Anklage am 25. September 2022 den Notruf gewählt und der Kantonspolizei mitgeteilt, dass sich seine Ehefrau im Badezimmer des Einfamilienhauses in Bergdietikon an der Grenze zum Kanton Zürich eingeschlossen habe. Sie reagiere nicht auf Zurufe. Die Rettungskräfte hätten die Tür zum Badezimmer jedoch problemlos mittels Fusstritten aufbrechen können.
Für die Einsatzkräfte habe die angetroffene Situation zu Beginn noch auf einen Suizid hingewiesen. Bei den eingeleiteten Ermittlungen hätten sich jedoch Unklarheiten erben. Das Spurenbild und vor allem die Untersuchung des rechtsmedizinischen Instituts hätten eine Fremdeinwirkung aufgezeigt.
Ehefrau wurde erwürgt
Es seien massive Staublutungen im Kopfbereich der Frau festgestellt worden. Diese hätten von einer Gewaltausübung auf den Halsbereich stammen müssen. Die 41-jährige Frau sei erwürgt worden.
Beim Opfer handelt es sich laut übereinstimmenden Medienberichten um eine Wirtschaftsexpertin mit kosovo-albanischen Wurzeln. Beim angeklagten Ehemann handelt es sich um einen albanischstämmigen Nordmazedonier, der vor mehr als 20 Jahren eingebürgert worden war.