Wallis akzeptiert aufschiebende Wirkung für Wolfsabschüsse
Der Kanton Wallis akzeptiert wie bereits Graubünden die aufschiebende Wirkung der Beschwerden von Naturschutzorganisationen gegen die Abschüsse von Wölfen. Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport verzichtet aus zeitlichen Gründen auf einen Rekurs.
Wegen des auf den 31. Januar 2024 festgelegten Endes der proaktiven Wolfsregulierung sei ein Entscheid durch das Bundesgericht in so kurzer Zeit unrealistisch, erklärte das von Frédéric Favre geleitete Departement am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Es bestätigte damit eine Information der Zeitung «Walliser Bote».
Mitte Dezember musste das Wallis die Einstellung der Abschüsse für die Wolfsrudel von Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables anordnen. Diese Entscheidung folgte auf eine Beschwerde von Naturschutzorganisationen beim Bundesverwaltungsgericht, welches die aufschiebende Wirkung für die Dauer des Verfahrens gewährte.
Daraufhin beantragten das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und die betroffenen Kantone erfolglos die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung. Nach einer «summarischen Prüfung und nach Abwägung der verschiedenen Interessen» kam das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss, dass das Interesse an der Aufrechterhaltung der aufschiebenden Wirkung überwiege.
Seit dem 1. Dezember hat das Wallis 24 Wölfe von den rund 34 ursprünglich ins Visier genommenen Wölfen getötet. Während die Abschüsse für drei Rudel ausgesetzt wurden, geht die Jagd für die anderen neun weiter.