Ständerat skeptisch gegenüber Reparationsmechanismus
Der Ständerat erteilt dem Bundesrat in der Diskussion um eine mögliche Konfiskation russischen Staatsvermögens für den Wiederaufbau der Ukraine keine Aufträge. Er hat es abgelehnt, die Landesregierung mit der Erarbeitung entsprechender Rechtsgrundlagen zu beauftragen.
Mit 21 zu 19 Stimmen bei drei Enthaltungen verwarf die kleine Kammer am Donnerstag knapp fünf gleich lautende Motionen aus dem Nationalrat. Eingereicht hatten sie noch vor den Wahlen vom Oktober 2023 fünf Mitglieder der Nationalratsfraktionen von SP, Grünen, GLP, Mitte und FDP.
Der Nationalrat hatte die Vorstösse in der Herbstsession angenommen. Nun sind die Motionen vom Tisch. Die Gegner im Ständerat gaben insbesondere zu bedenken, Staatsvermögen seien völkerrechtlich durch die Staatenimmunität geschützt. Dieses Prinzip zu schwächen, sei nicht im Interesse der Schweiz. Zudem sei der Bundesrat in diesem Bereich schon aktiv und die Motionen seien daher unnötig.
Die Urheber der Vorstösse wollten vom Bundesrat Massnahmen, damit auf internationaler Ebene die völkerrechtlichen Grundlagen für einen Reparationsmechanismus erarbeitet werden. Dieser sollte es erlauben, beispielsweise eingefrorene Gelder der Zentralbank eines Aggressors rechtmässig an einen angegriffenen Staat zu überweisen.