Umweltverbände kritisieren umstrukturierten Herdenschutz
Mehrere Umweltverbände kritisieren die Umstrukturierung der Herdenschutzmassnahmen der revidierten Jagdverordnung. Die Anpassungen hin zu proaktiven Eingriffen seien unbestritten, allerdings sei die Umsetzung ungenügend geklärt und weise Verbesserungspotenzial auf.
Die neue Verordnung verfüge über keine schweizweit einheitliche Förderung der Herdenschutzmassnahmen mehr, teilten die Umweltverbände Birdlife, Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura und der WWF vor den Medien am Donnerstag mit.
Sie kritisieren, dass neu die Kantone entscheiden würden, welche Massnahmen in welcher Höhe gefördert werden. Dies führe zu Verwirrung bei den Nutztierhaltern, unterschiedlichen Beitragssätzen für Massnahmen und möglichem Herdenschutztourismus, da allenfalls Hunde bei Kollegen im Nachbarkanton angemeldet werden, weil es dort mehr Beiträge dafür gibt.
Kantone mit mehr Wölfen würden bei der Geldverteilung bevorzugt werden, hiess es weiter. Weniger Leistungen für Nutztierhalter in Kantonen mit geringer Wolfspräsenz erschweren den präventiven Herdenschutz. Damit würde die Schweiz in die Zeit vor 2014 zurückfallen, als es nur Herdenschutzförderung in Gebieten mit Wolfspräsenz gab.
Auch gebe es Herdenschutzberatungen nur noch für Alpbetriebe und nicht mehr für Betriebe in der Landwirtschaftszone, so die Umweltverbände. Dies würde Akteure ohne Vorwissen zu Wolf und Herdenschutz benachteiligen.
Herdenschutz-Potenzial nutzen
Ein weiterer Kritikpunkt sei die nicht mehr notwendige, strenge Prüfung des Bundes der Herdenschutzhunde. Einfachere kantonale Prüfungen wären nun möglich. Fehlende Beiträge für Zucht- und Ausbildung würden vermehrt zum Einsatz von unbekannten Rassen führen. Dadurch steige das Risiko für Zwischenfälle, und die Schutzwirkung verbessere sich kaum. Das gefährde die Akzeptanz von Herdenschutzhunden.
Die Umweltverbände sehen gerade im Herdenschutz noch grosses und ungenutztes Potenzial. Vier von fünf Schafalpen haben ihnen gemäss noch keine Herdenschutzhunde. Die Mehrheit der Risse durch Wölfe erfolge in gänzlich ungeschützten Herden. Risse trotz Herdenschutzhunden träten in Situationen der ungenügenden Herdenführung auf, in denen die Herden auf eine zu grosse Fläche verteilt seien.
Die Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel befindet sich bis 5. Juli in der ordentlichen Vernehmlassung. In Kraft treten soll die Verordnung am 1. Februar 2025.