Boeing kann für zwei Abstürze strafrechtlich verfolgt werden
Der Flugzeugbauer Boeing kann nach Angaben des US-Justizministeriums für zwei tödliche Abstürze von 737-Max-Maschinen vor rund fünf Jahren strafrechtlich verfolgt werden. Bei den beiden Abstürzen Ende 2018 und Anfang 2019 waren 346 Menschen ums Leben gekommen.
Das Unternehmen habe gegen Verpflichtungen aus einer Vereinbarung verstossen, die Boeing vor einer strafrechtlichen Verfolgung der Abstürze bewahrt habe, heisst es in einem Schreiben des Ministeriums vom Dienstag. Das weitere Vorgehen werde geprüft.
In dem Schreiben heisst es, Boeing habe es versäumt, ein Compliance- und Ethikprogramm zu entwickeln, einzuführen und durchzusetzen, um Verstösse gegen die US-Betrugsgesetze zu verhindern und aufzudecken. US-Justizbeamten zufolge würde ein solcher Verstoss bedeuten, dass Boeing für jeden Verstoss gegen Bundesgesetze im Zusammenhang mit den Abstürzen strafrechtlich verfolgt werden kann.
Boeing erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur AFP, das Unternehmen sei der Ansicht, die Bedingungen der Vereinbarung eingehalten zu haben. Bei den beiden Abstürzen im Oktober 2018 und im März 2019 in Indonesien beziehungsweise Äthiopien waren insgesamt 346 Menschen ums Leben gekommen.