Selbstbestimmung kommt im Schweizer Sozialwesen zu kurz
Im Schweizer Sozialwesen werden Rechte von Menschen in prekären Situationen teilweise missachtet. Die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte im Kindes- und Erwachsenenschutz seien in der Praxis nur teilweise umgesetzt worden, zeigte ein Nationales Forschungsprogramm.
Besonders in Bezug auf Mitwirkung der betroffenen Personen gebe es noch viel zu tun, hiess es im am Donnerstag veröffentlichten Schlussbericht des Nationalen Forschungsprogramms «Fürsorge und Zwang» (NFP 76) des Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Gesetzlich legitimierte Massnahmen seien in gewissen Situationen nach wie vor mit Zwang verbunden. Kantonale Zuständigkeiten führten zudem zu Rechtsungleichheiten.
Das Sozialwesen trägt das Erbe der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen mit sich, von denen im 20 Jahrhundert mehrere hunderttausend Menschen betroffen waren, wie der SNF in einer Mitteilung zum Forschungsprogramm schrieb.
In vielen Bereichen seien aber Verbesserungen umgesetzt worden, das Kindeswohl stehe im Zentrum. Am NFP 76 waren 150 Forschende beteiligt.