Seegerichtshof legt Rechtsgutachten zum Klimawandel vor
Von Menschen verursachte Treibhausgase stellen nach Erkenntnissen des Internationalen Seegerichtshofs eine Verschmutzung der Meere dar.
Daher müssten Staaten weltweit nach dem UN-Seerechtsabkommen verpflichtet werden, Massnahmen dagegen, urteilte der Gerichtshof in der norddeutschen Hafenmetropole Hamburg. Die Institution hatte am Dienstag ein Rechtsgutachten zu der Frage vorgelegt, inwiefern Staaten durch internationales Recht zu stärkeren Massnahmen im Kampf gegen den Klimawandel verpflichtet sind. Angestrengt hat das Gutachten eine Gruppe von neun kleinen Inselstaaten im Pazifik und der Karibik, die sich durch den aufgrund der Erderwärmung steigenden Meeresspiegel in ihrer Existenz bedroht sehen.
Andere Abkommen – wie das Pariser Klimaschutzabkommen – würden die Staaten davon nicht entbinden, Massnahmen gegen die Treibhausgas-Verschmutzung zu unternehmen, hiess es weiter. Im Pariser Abkommen ist eine Begrenzung der Erderwärmung bis zum Ende des Jahrhunderts auf «deutlich unter» zwei Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter vorgesehen – angestrebt werden 1,5 Grad.
Gegründet von Tuvalu, Antigua und Barbuda gehören der Kommission der kleinen Inselstaaten für Klimawandel und Völkerrecht (COSIS) auch die Bahamas, Niue, Palau, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie Vanuatu an.
Im UN-Seerechtsübereinkommen, das die grundlegenden Regelungen für nahezu alle Bereiche des Seevölkerrechts festlegt, haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, die Meeresumwelt zu schützen und zu bewahren. So müssen etwa Massnahmen gegen die Verschmutzung der Meere ergriffen werden. Zu den knapp 170 Unterzeichnern gehören auch die EU und China, nicht aber die USA.