Räte uneins über Verwahrung von Wiederholungstätern
Der Ständerat will keine systematische Verwahrung von Wiederholungstätern bei schweren Verbrechen. Zudem lehnt er es ab, die Höchststrafe für Mord im Jugendstrafrecht von vier auf sechs Jahre zu erhöhen.
Die kleine Kammer hielt am Mittwoch bei der Revision des Strafgesetzbuchs und des Jugendstrafgesetzes an zwei gewichtigen Differenzen fest.
Hinsichtlich der Verwahrung von erwachsenen Wiederholungstätern folgte die kleine Kammer oppositionslos dem Antrag der vorberatenden Kommission.
Der Nationalrat hatte im Februar die Voraussetzungen für Verwahrungen erweitert. Diese sollen nach dem Willen der grossen Kammer auch ausgesprochen werden für Personen, die zum zweiten Mal einen Mord, eine vorsätzliche Tötung oder eine Vergewaltigung begangen haben.
Die Rechtskommission des Ständerats ging aber davon aus, dass ein solcher Automatismus nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar wäre. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.