Tiktok-Betreiber Bytedance scheitert mit Klage
Der chinesische Bytedance-Konzern, der das Videoportal Tiktok betreibt, ist mit einer Klage gegen seine Einstufung als sogenannter digitaler Torwächter gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies die Klage am Mittwoch ab.
Das bedeutet, dass Bytedance sich an schärfere Regeln zugunsten der Nutzerinnen und Nutzer halten muss, es gelten die neuen Regeln des Gesetzes für digitale Märkte (DMA).
Die EU-Kommission hatte Bytedance im September auf die Liste gesetzt, auf der auch andere grosse Unternehmen wie die Google-Mutter Alphabet sowie Apple, Amazon, Meta oder Microsoft stehen. Bytedance klagte gegen diesen Beschluss. Ein Antrag, ihn vorläufig auszusetzen, scheiterte im Februar – nun wurde vom EU-Gericht auch die Klage an sich zurückgewiesen.
Ein Unternehmen kann als Gatekeeper eingestuft werden, wenn es «wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist». Die Marktmacht dieser Torwächter des Internets soll eingeschränkt werden.
Laut der Entscheidung des Gerichts durfte die Kommission zu Recht davon ausgehen, dass Bytedance ein solcher Torwächter ist. Die Schwellenwerte für den Marktwert sowie zur Zahl der Nutzerinnen und Nutzer in der EU würden seit Jahren erreicht. Der Konzern habe auch die Vermutung nicht entkräften können, dass er erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt habe, erklärte das Gericht. Tiktok diene Firmen als wichtiger Zugang zu Verbrauchern und Bytedance habe eine gefestigte und dauerhafte Position inne.
Bytedance hatte damit argumentiert, dass sein globaler Marktwert vor allem an der Verbreitung in China liege und der Konzern in der EU nur einen geringen Umsatz mache. Das Gericht erklärte aber, dass die grosse Anzahl an Nutzerinnen und Nutzern in Europa in Verbindung mit dem hohen weltweiten Marktwert die finanzielle Leistungsfähigkeit von Bytedance widerspiegle und ausserdem die Möglichkeit, die Zahl dieser Nutzer zu monetarisieren.
In einer ersten Reaktion zeigte sich das Unternehmen «unglücklich» mit der Entscheidung. Tiktok sei ein Herausforderer und eine wichtige Konkurrenz für die etablierten Akteure, hiess es. Der Konzern kündigte an, über die nächsten Schritte nachdenken zu wollen. Bereits vor Ablauf der Frist im März seien aber Massnahmen ergriffen worden, um die Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus dem Gesetz ergäben. Bei Verstössen gegen die neuen Regeln drohen den Unternehmen Strafen in Milliardenhöhe.