Basler Gericht beschliesst Verwahrung wegen Rückfallrisiko
Das Basler Strafgericht hat am Freitag die Verwahrung für einen 28-jährigen Mann angeordnet. Der Täter hatte im Jahr 2017 in Basel einen Obdachlosen erstochen. Das Gericht erachte das Rückfallrisiko als sehr hoch, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung.
«Sie haben immer noch Fantasien, die sich auf Gewaltanwendungen beziehen», sagte er weiter. Er hege auch nach wie vor religiöse Wahnvorstellungen. Die Therapie verspreche keinen Erfolg.
Beim 28-jährigen Brasilianer wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Er befindet sich in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK). Dass ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Straftat besteht, sei gemäss forensischen Gutachten ausser Zweifel, sagte der Gerichtspräsident.