Vier von fünf Spenderherzen für Kinder kommen aus dem Ausland
Vier von fünf Spenderherzen für Kinder sind zuletzt aus dem Ausland importiert worden. Nicht zuletzt dadurch sank die Sterblichkeit von Kindern, die auf ein Spenderherz angewiesen sind, auf 15 Prozent, wie Franz Immer, Direktor von Swisstransplant, sagte.
Als Immer vor rund 16 Jahren bei Swisstransplant anfing, lag die Sterblichkeit von Kindern, die ein Spenderherz brauchten, noch bei 80 Prozent. Dies sagte der Direktor der nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» vom Samstag.
Auf der europäischen Plattform der europäischen Zuteilungsorganisation Foedus würden jährlich zwischen 350 und 400 Organe gelistet, sagte Immer. Am häufigsten seien es Herzen, gefolgt von Lungen und Lebern. Die Organisation sei gegründet worden, weil vor allem für Kinder im eigenen Land oft kein Empfänger gefunden werden könne.
Transport von maximal vier Stunden
Die Schweiz habe im vergangenen Jahr 45 Organe importiert und 26 Organe exportiert, sagte Immer. Ziel sei es, dass sich die Exporte und Importe die Waage halten. Der Transport eines Organs koste – je nach Distanz – ungefähr 20’000 Franken. «Bei einem Herz sollte ein Transport nicht mehr als vier Stunden dauern», sagte Immer.
Um die Zahl ins Verhältnis zu setzen: Eine Herztransplantation kostet laut Immer rund 150’000 Franken, die Transplantation einer Niere gut 60’000 Franken. Eine Dialyse koste hingegen jährlich 100’000 Franken. «Bei 300 Transplantationen beläuft sich das Sparpotenzial auf eine halbe Milliarde Franken pro Jahr», rechnete Immer vor.
Allzeithoch bei Organspenden in der Schweiz
Im vergangenen Jahr wurden in der Schweiz so viele Organe gespendet wie noch nie. Insgesamt 675 Menschen auf der Warteliste erhielten 2023 ein dringend benötigtes Organ.
2022 hatte das Schweizer Stimmvolk die sogenannte erweiterte Widerspruchslösung angenommen. Sie soll voraussichtlich 2026 in Kraft treten. Danach gelten alle Personen als Organspenderinnen oder Organspender, die dies nicht zu Lebzeiten abgelehnt haben. Die Angehörigen einer Person können eine Organentnahme immer noch verhindern.