Ständerat beharrt auf Ausnahmen bei Werbung für Zigaretten
Der Ständerat will weiterhin kein umfassendes Werbeverbot zur Umsetzung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Er hat am Montag an früheren Beschlüssen festgehalten und Ausnahmebestimmungen im Gesetz belassen.
In der Schlussabstimmung nahm die kleine Kammer die Vorlage mit 28 zu 12 Stimmen bei vier Enthaltungen deutlich an. Die vorangegangenen Entscheidungen fielen teils jedoch jeweils relativ knapp mit wenigen Stimmen Unterschied.
Der Bundesrat will mit der Gesetzesrevision erreichen, dass Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten Kinder und Jugendliche wie verfassungsrechtlich vorgeschrieben nicht mehr erreicht.
Wie schon im Herbst 2023 sprach sich die kleine Kammer dafür aus, Ausnahmen für mobiles Verkaufspersonal an öffentlich zugänglichen Orten im Gesetz zu verankern. Zudem sollen Tabakwerbung an öffentlich zugänglichen Orten und das Sponsoring von Veranstaltungen erlaubt bleiben, sofern die Werbung vor Ort für Minderjährige weder zugänglich noch sichtbar ist.
Bei der zweiten Behandlung des Geschäfts verschärfte der Ständerat lediglich die Formulierung einer Ausnahmebestimmung. Minderheitsanträge, der Landesregierung zu folgen und auf die Ausnahmen zu verzichten, lehnte er aber mit einer Ausnahme ab.
Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. Bei der ersten Beratung des Geschäfts im Februar hatte er die Vorlage in der Gesamtabstimmung aufgelehnt. Dies kam einem Nichteintretensentscheid gleich. Der SVP ging die geplante Regelung zu weit. Die Linke dagegen hielt die vorgesehenen Ausnahmen für nicht verfassungskonform und forderte strengere Regeln.