Der Ständerat nimmt einen neuen Anlauf für Franchisenerhöhung
Der Ständerat will die Krankenkassen-Mindestfranchise erhöhen. Er hat am Donnerstag eine entsprechende Motion aus den Reihen der SVP gutgeheissen. Mit der Franchisenanpassung soll die aktuelle Kostensituation in der Grundversicherung besser abgebildet werden.
Just am Tag der Bekanntgabe der Krankenkassenprämien für das kommende Jahr nahm die kleine Kammer einen neuen Anlauf für eine Franchisenerhöhung. Mit 25 zu 11 Stimmen bei 5 Enthaltungen nahm sie eine Motion von SVP-Ständerätin Esther Friedli (SG) an.
Vor fünf Jahren hatte ausgerechnet die SVP eine laufende Anpassung der Franchisen an die Gesundheitskosten zu Fall gebracht. Sie hatte die nötige Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) zunächst unterstützt, aber am Schluss der Beratungen die Meinung geändert. Die Vorlage scheiterte im März 2019 in der Schlussabstimmung.
«Eigenverantwortung stärken»
In der Zwischenzeit sind die Prämien weiter gestiegen – und der Wind hat gedreht. SVP-Ständerätin Esther Friedli (SG) begründete ihre Motion unter anderem damit, dass die Mindestfranchise seit 2004 nicht mehr erhöht worden sei. Sie beträgt in der Grundversicherung 300 Franken. Diesen Anteil an ihren Behandlungskosten müssen Patienten und Patientinnen pro Jahr selbst tragen.
Eine Erhöhung sei wegen der Kostenentwicklung der vergangenen Jahre angezeigt, und es brauche eine periodische Anpassung, sagte Friedli. Zudem müssten mit dem indirekten Gegenvorschlag zur abgelehnten Prämienentlastungs-Initiative die Kantone bedeutend mehr Prämienverbilligungen ausschütten. Damit werde ein breiterer Kreis an Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern entlastet.
«Wir müssen die Eigenverantwortung der Versicherten stärken», sagte Josef Dittli (FDP/UR), der einen ähnlich lautenden Vorstoss zugunsten von Friedlis Motion fallen liess. Es müsse bewusster über Arztbesuche nachgedacht werden, damit unnötige Behandlungen verhindert würden.
Der Mechanismus zur Erhöhung der Mindestfranchise soll laut Friedli aber moderat ausfallen, damit über mehrere Jahre dieselben Franchisen gewählt werden können. Kinder-Franchisen sollen dem Anpassungsmechanismus nicht unterliegen.
«Frontalangriff» auf arme Menschen
Der Bundesrat ist mit der Motion einverstanden, wie Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider im Ständerat sagte. Die Linke im Ständerat sagte Nein mit der Begründung, dass immer mehr Menschen auf den Gang zum Arzt verzichteten, weil sie ihn sich nicht leisten könnten.
Baptiste Hurni (SP/NE) gab zu bedenken, dass besonders chronisch kranke und ältere Menschen unter der Franchisenerhöhung leiden würden. Der Vorschlag sei «ein Frontalangriff und eine Ohrfeige für Patientinnen und Patienten». Flavia Wasserfallen (SP/BE) verwies auf einen OECD-Vergleich, wonach Versicherte in der Schweiz schon heute den grössten Teil der Gesundheitskosten aus der eigenen Tasche bezahlten.
Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat. Dort ist eine gleichlautende Motion von SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr (TG) hängig. Sagt der Nationalrat ebenfalls Ja zum Anliegen, muss der Bundesrat gemäss Motionstext bei der Kostenbeteiligung die rechtlichen Rahmenbedingungen so ändern, dass die ordentliche Franchise besser die aktuelle Kostensituation in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abbildet.
Zwanzig Jahre Stillstand
Seit dem Inkrafttreten des KVG 1996 sind die Bruttokosten zulasten der OKP um mehr als das Dreifache gestiegen. Begründet wird dies mit der Alterung der Bevölkerung, dem medizinisch-technischen Fortschritt, den bestehenden Fehlanreizen insbesondere im ambulanten Bereich sowie die zunehmende Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen durch die Versicherten.
Im Zuge der stark steigenden Kosten hatte ein Expertengremium insgesamt 38 Massnahmen entwickelt und abgestuft nach Priorität zur Umsetzung empfohlen. Die bisherigen kostendämpfenden Massnahmen hatten vor allem die Leistungserbringer, die Kantone und die Versicherer im Fokus.
Massnahmen, welche die Eigenverantwortung der Versicherten im Fokus haben – namentlich die Stärkung der Gesundheitskompetenz oder die Anpassung der ordentlichen Franchise -, waren bisher kaum ein Thema. Seit Einführung des KVG hat der Bundesrat die ordentliche Franchise zwar mehrmals erhöht, das letzte Mal allerdings vor zwanzig Jahren. Die Mindestfranchise betrug 1996 150 Franken und wurde 1998 auf 230 Franken erhöht. 2004 fand die letzte Erhöhung auf 300 Franken statt.