Fahrunfähig gefahren und Frau angepackt
Am Morgen des 25.Dezembers 2023 war ein 32-Jähriger in Pfäffikon auf der A3 in Fahrtrichtung Chur unterwegs. Er fuhr auf dem Überholstreifen, hielt dann aber fast bis zum Stillstand an, was die Polizei beobachtete. Eine Messung ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille. Der Mann fuhr auch ohne Führerausweis, denn dieser war ihm entzogen worden. Im Februar dieses Jahres wurde er erneut auffällig. Bei einem Streit mit seiner Ehefrau packte er sie plötzlich an den Haaren und bezeichnete sie als «Schlampe ». Sie griff daraufhin nach einem Weinflaschenverschluss mit einem Deckel aus Glas und schlug damit gegen die Stirn ihres Ehemanns, der dadurch eine Rissquetschwunde an der Stirn erlitt. In der Folge stiess er sie, wodurch sie zu Boden fiel. Der 32-Jährige erhält eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 80 Franken und eine Busse von 200 Franken, total 14 400 Franken. Zahlt er nicht, muss er für 182 Tage ins Gefängnis. Grund für die hohe, unbedingte Geldstrafe ist ein Strafbefehl vom September 2023. Die Probezeit dafür wird aber um ein Jahr verlängert, sonst wäre es noch teurer geworden. Die Zivilforderung der Ehefrau wird auf den Zivilweg verwiesen. Zahlen muss der Zürcher auch die Verfahrenskosten.
Fast 15 000 Franken Strafe erhält ein 32-jähriger Zürcher, weil er auf Schwyzer Gebiet erneut straffällig wurde.