Bundespolizei verhängt Einreisesperre gegen Aktivisten Sellner
Die Schweiz hat eine Einreisesperre gegen den rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner aus Österreich verhängt. Die Verfügung dient der Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit des Landes, wie der Bund auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.
Das verfügte Einreiseverbot basiere auf einer umfassenden Einzelfallprüfung, teilte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) mit. Bei der Beurteilung würden unter anderem die Art der geäusserten Meinungen, deren Verbreitung, direkte Verbindungen zu gewaltextremistischen Gruppen oder Aktivitäten sowie gesicherte Anhaltspunkte für Aufrufe oder Beteiligungen an Gewalt berücksichtigt.
Die Verfügung des Fedpol ist 18 Tage gültig und gilt auch für Liechtenstein, teilte das Fedpol im Bundesblatt am Freitag mit. Die Einreisesperre gilt seit Donnerstag und ist bis am 27. Oktober befristet. Gegen die Verfügung des Fedpols kann Sellner am Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen.
Vortrag im Kanton Zürich geplant
Sellner wollte am 19. Oktober im Kanton Zürich auf Einladung der als rechtsextrem geltenden Organisation Junge Tat einen Vortrag halten. Sie hatte auf der Plattform X verkündet: «Sellner kommt in den Kanton Zürich!»
Ein solcher Vortrag war bereits im vergangenen März in Tegerfelden AG geplant gewesen, die Aargauer Kantonspolizei verhinderte das Referat jedoch. Sie schritt ein, weil aus ihrer Sicht die öffentliche Sicherheit nicht gewährleistet war.
Auch damals hatte das Zürcher Polizeikorps das Fedpol um ein Einreiseverbot gegen Sellner ersucht, worauf der Bund aber verzichtet hatte. Das Fedpol teilte damals mit: «Allein eine radikale oder extreme Gesinnung reicht nicht als Grund für eine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit beziehungsweise als Rechtfertigung präventiv-polizeilicher Massnahmen.»
Sellner ist der ehemalige Kopf der Identitären Bewegung in Österreich. Er referiert über «Remigration», also dass eine grosse Zahl von Menschen ausländischer Herkunft beispielsweise Deutschland verlassen sollen – auch unter Zwang.