Tessin und Uri einigen sich über Betrieb des Kraftwerks Lucendro
Nach langjährigen Verhandlungen haben die Kantonsregierungen von Uri und Tessin am Freitag eine Einigung über den künftigen Betrieb des Kraftwerks Lucendro erzielt. Hintergrund der neuen Vereinbarung ist die per Ende Jahr ablaufende Konzession für das Wasserkraftwerk.
Die beiden Kantonsregierungen informierten die Medienschaffenden am Freitagabend im Beisein von Energieminister Albert Rösti in Airolo über die neue Einigung.
Demnach musste aufgrund der andauernden Uneinigkeit der beiden Kantonsregierungen 2022 das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) als Mediatorin in die Verhandlungen eingreifen.
Die nun erzielte Einigung sei «nicht ganz einfach gewesen, aber wichtig», erklärte Rösti in der Kraftwerkzentrale in Airolo. Während die technische Führung künftig beim Kanton Tessin liege, verantworte der Kanton Uri die kaufmännische Geschäftsführung.
Optimierte Produktion im Winter
Laut Medienmitteilungen der beiden Kantonsregierungen sind ab dem 1. Januar 2025 Uri und Tessin mit je 50 Prozent am Werk beteiligt. Die neue Arbeitsteilung verbessere die Wasserkraftproduktion im Winter sowie jene «auf der gesamten Leventina-Kette», heisst es im Communiqué.
Dies ist der Fall, weil die Azienda Elettrica Ticinese (AET), welche für die technische Führung verantwortlich ist, auch die weiteren Leventina-Anlagen stromabwärts von Airolo betreibt. Die Laufzeit der neuen Konzession beträgt 60 Jahre.
Über den künftigen Betrieb des Kraftwerks in der Gotthardregion hatte seit 2013 Uneinigkeit zwischen den Kantonen Uri und Tessin bestanden. Das Kraftwerk nutzt die «interkantonalen Gewässer» Reuss und Ticino, wie es in der Medienmitteilung des Kantons Uri heisst.
Die technischen und rechtlichen Details des Abkommens würden nun von den beiden Kantonen finalisiert, bevor sie den jeweiligen Parlamenten vorgelegt werden.
Ab dem 1. Januar 2025 bis zum Inkrafttreten der neuen Lösung gewährleistet die bisherige Betreiberin Lucendro AG den provisorischen Betrieb der Anlage.