Zürcher Obergericht lehnt Ausstands-Begehren im Fall Vincenz ab
Die Staatsanwälte, welche die Anklage gegen Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz führten, sind nicht befangen gewesen. Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Obergericht. Es weist die Beschwerden gegen die Staatsanwälte ab.
Auslöser für die Beschwerden war der Umstand, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft die Anklageschrift vor dem Prozess von externen Fachleuten prüfen liess. Dies veranlasste Vincenz dazu, ein Ausstandsgesuch gegen die Staatsanwälte einzureichen.
Wie das Obergericht am Freitag mitteilte, konnte es aber keine Befangenheit feststellen. Die Beschwerde ist abgewiesen, allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Verfahren gegen Vincenz und weitere Beschuldigte wurde wegen Mängeln in der Anklage im Februar 2024 vom Obergericht an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft rekurrierte vor Bundesgericht gegen die Rückweisung. Ein Entscheid ist noch ausstehend. Kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass die Anklage tatsächlich mangelhaft war, muss die Staatsanwaltschaft diese überarbeiten und erneut vor Bezirksgericht bringen.