Schweiz wegen Wegweisung eines homosexuellen Iraners verurteilt
Die Schweiz hat mit der ausgesprochenen Ausweisung eines homosexuellen Iraners gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung verstossen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte spricht dem Beschwerdeführer eine Entschädigung von 7000 Euro für seine Kosten zu.
Der Mann wurde von seiner Familie aufgrund seiner sexuellen Orientierung beleidigt und geschlagen. 2019 beantragte er Asyl in der Schweiz. Das Staatssekretariat für Migration hielt seine Erzählung nicht für glaubwürdig und lehnte seinen Antrag ab. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid.
Das Gericht in Strassburg gelangte in seinem am Dienstag veröffentlichten Entscheid zu einem anderen Urteil. Es vertritt darin die Ansicht, dass der Beschwerdeführer durch die Wegweisungsverfügung einer unmenschlichen Behandlung durch seine Familie, Dritte oder sogar durch den iranischen Staat ausgesetzt ist. Das Verbot einer solchen Behandlung in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention würde damit verletzt.