Ob jetzt oder in drei Monaten – der Referenzzinssatz wird sinken
Auf die Mieterinnen und Mieter in der Schweiz kommen Mietzinssenkungen zu. Ob der entscheidende Referenzzinssatz noch in diesem Jahr nach unten geht, ist aber offen. Spätestens im März jedoch wird es klappen.
Kommenden Montag wird das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) den hypothekarischen Referenzzinssatz kommunizieren. Zuletzt hatte die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Leitzinsen drei Mal in Folge gesenkt, was auch Geldmarkt- und Fixhypotheken wieder vergünstigte.
Damit die Mieter in den Genuss einer Verbilligung kommen, müsste der vierteljährlich erhobene Durchschnittszinssatzes nun auf 1,62 Prozent sinken, nach zuletzt publizierten 1,67 Prozent. Nur dann würde der Referenzzinssatz auf 1,5 Prozent sinken.
Gemäss den Berechnungen des UBS-Ökonomen Fabian Waltert ist es offen, ob der jüngste Rückgang ausreicht, um den Referenzzinssatz bereits im Dezember zu senken. Seinen Modellberechnungen zufolge «gleicht dies einem Münzwurf». Laut Fredy Hasenmaile von der Bank Raiffeisen zeichnet sich «buchstäblich ein Entscheid auf Messers Schneide ab».
Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Spätestens im März wird die Referenzzinssatzsenkung Tatsache, sind sich beide Experten einig.
Zur Not einfordern
Für die Mieter sind das gute Nachrichten. Denn bei einer Senkung des Referenzzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte, müssen die Vermieter den Mietzins um 2,9 Prozent reduzieren – sofern sie auch die vorherigen Erhöhungen umgesetzt haben. Sie dürfen aber 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung sowie «allgemeine Kostensteigerungen» gegenrechnen.
Mieter können jedoch nicht erwarten, dass der Vermieter von sich aus weniger Miete verlangt, wenn der Referenzzinssatz sinkt. Tut er das nicht, muss eine Mietreduktion beantragt werden – sonst bleibt die Miete gleich.