Staatsanwalt fordert 12-jährige Freiheitsstrafe für Beschuldigten
Der Staatsanwalt hat im Missbrauchsprozess vom Dienstag am Luzerner Kriminalgericht eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren mit ordentlicher Verwahrung gefordert. Es sei Zeit, den Beschuldigten daran zu hindern, weitere Delikte auszuüben.
Der Beschuldigte sei weit vom Bild des edlen Ritters entfernt, in welchem er sich darzustellen versuche, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er wollte der finanziell schwachen Familie nicht unter die Arme greifen, sondern bezahlte Geld für die sexuellen Handlungen mit den Kindern. Dies sei mit Audioaufnahmen belegt.
In diesen Aufnahmen sagte er den Jungen, dass es für «besseren Sex» mehr Geld gebe und dass Sex auch nur ein Geschäft wie jedes andere sei. In über 200 Videoaufnahmen sei zudem belegt, wie der Beschuldigte sexuelle Handlungen mit und an den Kindern durchführe oder wie die Kinder diese an ihm vornehmen.
Via Facebook-Messenger soll der Beschuldigte die Jungen bei sogenannten «Vermittlern» bestellt haben. Diese brachten die Jungen dann aus der Slowakei in die Schweiz. Laut Staatsanwalt macht sich des Menschenhandels nicht nur der Händler schuldig, sondern auch der Ausbeuter.
Zwangslage ausgenutzt
Der Beschuldigte habe das Alter der Kinder gekannt und wusste, dass es ihnen an Einwilligungsfähigkeit mangelte, sagte die Staatsanwaltschaft. Auch kannte er deren Zwangslage. Immer wieder habe der Beschuldigte die Kinder psychisch unter Druck gesetzt und sein manipulatives Geschick genutzt, um deren Zuneigung zu gewinnen. Dies beispielsweise durch Ausflüge an den See oder zum Go-Kart-Fahren.
«Das Leid der Kinder ist kaum aushaltbar», endete der Staatsanwalt sein Plädoyer. Der Beschuldigte habe bereits mehrere Chancen erhalten und sei wiederholt rückfällig geworden. Es sei nun an der Zeit, zu verhindern, dass er erneut Delikte vornehme.
Am Vormittag war aus dem Prozess hervorgegangen, dass der Beschuldigte bereits 2006 wegen eines sexuellen Übergriffs auf zwei Jungen verurteilt worden war. Seither befand er sich in Therapie. Angeblich war bereits damals in einem Gutachten eine Verwahrung empfohlen worden.