Verteidigung fordert mildere Freiheitsstrafe von 4,5 Jahren
Die Verteidigung hat im Missbrauchsprozess vom Dienstag am Luzerner Kriminalgericht eine Freiheitsstrafe von 4,5 statt 12 Jahren gefordert. Auch beantragte sie, von einer Verwahrung abzusehen und stattdessen eine ambulante antiandrogene Therapie anzuordnen.
Der Verteidiger plädierte, dass der Beschuldigte nie als Gewalttäter aufgetreten sei. Er sei mithilfe von zehn Jahren Therapie deliktfrei geblieben und weise auch heute einen positiven Fortschrittsbericht auf. Weiter fügte er an, dass der Beschuldigte in seiner Kindheit in verschiedenen Kinderheimen gewohnt und dort selbst sexuelle Gewalt erlebt habe.
Der Tatbestand «Menschenhandel» sei von der Staatsanwaltschaft falsch gewählt, sagte der Verteidiger. Er habe mit den Kindern keinen gewerbsmässigen Handel zwecks sexueller Ausbeutung geführt und auch keinen Profit mit ihnen erzielt.
Weiter wies er in seinem Plädoyer darauf hin, dass der Junge, welcher die meiste Zeit beim Beschuldigten verbrachte, beim ersten Delikt 11 Jahre alt war. Die letzte sexuelle Handlung fand mit circa 17 Jahren und folglich ausserhalb des Schutzalters statt. Der Junge befand sich zu dieser Zeit bereits in einem urteilsfähigen Alter, was strafmildernd zu beurteilen sei.