Drei Punkte Abzug für Bellinzona
Der Einzelrichter entscheidet, dem Challenge-League-Verein Bellinzona drei Punkte wegen einer Verletzung der Informationspflicht des Lizenzierungsreglements abzuziehen.
Wie die Swiss Football League (SFL) mitteilt, können die Tessiner innert fünf Tagen Rekurs einlegen.
Der Vorwurf an die AC Bellinzona lautet: Die Bestätigung über die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge für den Monat September soll nicht fristgerecht – bis Ende Oktober – eingereicht worden sein, obwohl ihm eine zusätzliche Frist gewährt wurde. Der Einzelrichter stellte fest, dass «die Verpflichtung zur Einreichung der erforderlichen Nachweise über die Bezahlung der Löhne und der Sozialabgaben eine der wichtigsten Pflichten der Klubs der SFL darstellt, um einen ordnungsgemässen Ablauf des Wettbewerbs und eine korrekte Durchführung der Meisterschaft zu gewährleisten.»
Aktuell belegt Bellinzona in der zweithöchsten Liga den 7. Platz. Die Punkte werden erst nach Ablauf der Rekursfrist – oder dem Ende des Verfahrens – abgezogen.