Parlament befürwortet eigenen Straftatbestand gegen Stalking
Das Parlament will Opfer von Stalking besser schützen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der Schaffung eines eigenen Straftatbestandes gegen Nachstellungen zugestimmt. In zwei wichtigen Punkten wich er jedoch vom Beschluss der grossen Kammer ab.
In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Gesetzesänderung am Montag mit 32 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung an. Als Nächstes muss sich der Nationalrat erneut mit der Sache befassen.
Erarbeitet hat den Erlass zum Straftatbestand der Nachstellung die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N). Wer jemanden beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, und ihn oder sie dadurch in seiner Lebensgestaltungsfreiheit beschränkt, soll gemäss Entwurf mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden können.
Der Ständerat möchte diese Definition ändern. Demnach soll es ausreichen, dass eine Verhaltensweise geeignet ist, jemanden in seiner Lebensgestaltungsfreiheit zu beschränken. Der Nachweis, dass beim Opfer diese Wirkung tatsächlich erzielt wird, wäre für eine Bestrafung nicht vonnöten.
Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat wie der Bundesrat, dass Stalking nur auf Antrag des Opfers hin strafrechtlich verfolgt wird. Der Nationalrat hatte sich in der Sommersession dafür ausgesprochen, bei Stalking in Paarbeziehungen eine Verfolgung von Amtes wegen vorzusehen.