Zürcher Regierungsrat verbietet Neuanschaffung von Rottweilern
Der Zürcher Regierungsrat verbietet ab 2025 die Anschaffung neuer Rottweiler - zum Schutz der Bevölkerung nach tragischen Beissvorfällen mit Rottweilern. Wer bereits einen solchen Hund besitzt, muss eine Haltebewilligung beantragen.
Das Rottweiler-Verbot diene als präventive Massnahme nach schweren Vorfällen insbesondere mit Kindern, wird die Zürcher Regierungspräsidentin Natalie Rickli (SVP) in einer Medienmitteilung vom Donnerstag zitiert. Zusätzliche Sicherheit werde die Überprüfung der aktuellen Rottweiler-Haltenden durch das Veterinäramt geben.
Im Kanton Zürich sind laut Mitteilung derzeit rund 350 Rottweiler registriert, was etwa 0,5 Prozent der Hundepopulation entspricht.
Für aktuelle Halterinnen und Halter dieser Rottweiler besteht die Möglichkeit, eine Haltebewilligung zu beantragen, wie es weiter heisst. Dafür sei innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelung ein entsprechendes Gesuch beim Veterinäramt einzureichen. Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Blutanteil unterliegen ebenfalls der Bewilligungspflicht.
Angriff in Adlikon ZH
Ende Oktober war ein einjähriger Rottweiler aus einer Wohnung in Adlikon bei Regensdorf im Kanton Zürich entwichen. Er griff zwei spielende Kinder an und biss sie. Ein fünfjähriger Knabe erlitt schwere Verletzungen an den Armen, ein siebenjähriges Mädchen wurde an einem Arm und an einem Bein verletzt.
Weiter biss der Hund auch zwei herbeieilende Frauen sowie eine alarmierte Polizistin. Auf Anordnung des Veterinäramts wurde das Tier eingeschläfert. Die Halterin hatte den Hund erst wenige Tage zuvor in Deutschland abgeholt. Gegen die Besitzerin des Rottweilers gingen laut der Oberstaatsanwaltschaft verschiedene Strafanträge ein.