Bundesrat will Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken
Mehr preisgünstige hindernisfreie Wohnungen, höherer IV-Assistenzbeitrag, Anerkennung der Gebärdensprache: Der Bundesrat lehnt neue Verfassungsbestimmungen für eine inklusivere Gesellschaft zwar ab, schlägt stattdessen aber ein Massnahmenpaket auf Gesetzesstufe vor.
Gleich vier Entscheide für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hat der Bundesrat an seiner letzten Sitzung des Jahres am Freitag getroffen. Am Montag wurde die Öffentlichkeit darüber informiert.
Hintergrund für das Massnahmenpaket ist die von Behindertenorganisationen eingereichte Inklusionsinitiative. Diese will die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und über alle Gesetzesebenen hinweg sicherstellen.
Der Bundesrat empfiehlt das Volksbegehren zwar zur Ablehnung, teilt aber dessen Kernanliegen. Statt über den Verfassungsweg will er deshalb rasche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auf dem Gesetzesweg erreichen.