Bezirksgericht Zürich verurteilt 62-jährigen Wiederholungstäter
Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag einen 62-jährigen Mann wegen wiederholter sexueller Übergriffe auf Jugendliche zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten verurteilt. Es ordnete eine stationäre Massnahme an. Zudem muss der Beschuldigte das Land verlassen.
Trotz mehrerer einschlägiger Vorstrafen hat ein heute 62-jähriger Mann sich immer wieder der sexuellen Übergriffe auf Teenager schuldig gemacht. Nun hat ihn das Bezirksgericht Zürich zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten verurteilt.
Aufgeschoben wird die Strafe zugunsten einer stationären Massnahme. Zudem ordnete das Gericht für den aus Sri Lanka stammenden Mann fünf Jahre Landesverweisung mit Geltung im gesamten Schengenraum an. Es sprach den 62-Jährigen der sexuellen Nötigung, der sexuellen Handlungen mit einem Kind, der mehrfachen versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern und der sexuellen Belästigung schuldig.
Im aktuellen Verfahren ging es um Übergriffe auf sechs Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Der Beschuldigte machte sich stets in SBB-Zügen an sie heran. Er machte in seiner Befragung geltend, er habe nun mal «eine Gewohnheit, Leute zu berühren», gelobte Besserung und bat um eine «allerletzte Chance». Diese gewährte ihm das Bezirksgericht nicht.