Glarus Nord begräbt Tourismus-Träume für Gäsi
Das Gäsi soll so bleiben, wie es ist. Darauf hinaus läuft ein Antrag des Gemeinderates, der voraussichtlich im Herbst vor die Gemeindeversammlung von Glarus Nord kommt. Jetzt und bis Ende März läuft dazu ein öffentliches Mitwirkungsverfahren. Das heisst, es können sich alle dazu äussern.
Wie man sich leicht denken kann, befinden sich der Campingplatz, der Badestrand und der Bootshafen im Gäsi mitten in einer geschützten Landschaft von regionaler und sogar nationaler Bedeutung. Immer wieder tauchen aber Ideen auf, wie das Gäsi stärker genutzt werden könnte. So hat zum Beispiel der Segel- und Motorbootclub Glarnerland und Walensee im Jahr 2009 darüber nachgedacht, den alten Militärhafen vor dem Gäsikiosk zu einer Rampe für Segelboote umzubauen. «Der Walensee als bekannterweise windsicherster See der Schweiz würde damit zusätzliche Wassersportler anziehen», hiess es damals vom Club. Der Hafen ist inzwischen zugeschüttet, die Rampe nicht gebaut worden.
Ein Jahr später sind Ideen des Zürcher Sportzentrums Kerenzerberg publik geworden, Filzbach und das Gäsi per Seilbahn zu verbinden. Im Gäsi sollte ein Wassersportzentrum von nationaler Bedeutung entstehen, vergleichbar mit dem Rootsee. Der damalige Gemeindepräsident von Glarus Nord, Martin Laupper, meinte dazu: «Wassersportzentrum und Seilbahn würden zum Motor der Entwicklung am Kerenzerberg und brächten einen starken touristischen Aufschwung.» Es ist bei den Plänen geblieben. Josy Beer, die Geschäftsführerin des Zürcher Kantonalverbands für Sport, sagt heute, die Projekte für Seilbahn und Wassersportzentrum würden nicht mehr weiterverfolgt.
Das erste Nein vom Kanton
Als die Gemeinde Glarus Nord im Jahr 2014 ihr übergeordnetes raumplanerisches Instrument, den kommunalen Richtplan, erlassen hat, war das Gäsi darin noch ein «touristisches Intensivgebiet Sommer». Prompt hat aber der Kanton dies kassiert, denn nach dem Richtplan des Kantons ist das Gäsi touristisch kein Intensiv-, sondern bloss ein Extensivgebiet. Für den Kanton sind heute nur Elm und Braunwald «Touristische Intensiverholungsgebiete », und sie werden so beschrieben: «Gebiete, die mit touristischen Transportanlagen erschlossen und/ oder mit grösseren Freizeitanlagen ausgestattet sind. Sie verfügen über ho-he Besucherfrequenzen und werden grossflächig beansprucht.» Ein Szenario, das im Gäsi wohl kaum mit den Bestimmungen des Naturschutzes zu vereinbaren wäre.
Die Gemeinde hat dann beim Kanton beantragt, den kantonalen Richt-plan so zu ändern, dass die intensivere Nutzung im Gäsi grünes Licht bekommen würde. Dem ist der Kanton in seinem neuen Richtplan 2018 aber nicht nachgekommen.
Trotz des ersten Neins aus Glarus zur Festlegung im kommunalen Richtplan hat die Gemeinde 2021 in ihrem untergeordneten Nutzungsplan das Gäsi wieder zum touristischen Intensivgebiet gemacht. Allerdings nicht mehr das ganze Gäsi, sondern nur noch den Parkplatz und das Gelände um den Kiosk. Nach dem Baureglement wären in der «Sport- und Intensiverholungszone» Gäsi Gebäude bis zu einer Traufhöhe von sieben Metern zulässig.
Der Gemeinderat begründete die Festlegung als Intensivgebiet mit dem Willen der Stimmberechtigten. Sie hätten sich mit dem Gemeinderichtplan für eine «intensivere Nutzung» ausgesprochen.
Das zweite Nein vom Kanton
Im August des vergangenen Jahres kam dann das zweite Nein aus Glarus: «Die Sport- und Intensiverholungszone im Bereich des Parkplatzes Gäsi ist nicht genehmigungsfähig. Ihr fehlt es am Bedarf sowie an der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Angemessenheit », so der Kanton. Innerhalb von zwei Jahren sei der Nutzungsplan entsprechend anzupassen, wies der Kanton die Gemeinde an. Der Gemeinderat kommt dem jetzt nach und sieht vor, die Fläche stattdessen der «Sportund Extensiverholungszone» neu zuzuweisen.
Im Gegensatz zur Intensiver-holungszone ist die Extensiverholungszone keine Bauzone. Es sind allerdings «Bauten und Anlagen für Sport- und Freizeitzwecke» zulässig, etwa «untergeordnete Infrastruktur » wie Feuerstellen oder Sitzbänke, dazu «Bootsanlegestellen, Infrastrukturen für die Lagerung von Wassersportmaterial, Reitwege und dergleichen». Aber keine zwei- oder dreigeschossigen Gebäude wie in der Intensiverholungszone.
Versammlungen entscheiden
Neben der Zone im Gäsi sind andere Bestimmungen des neuen Nutzungsplanes der Gemeinde vom Kanton nicht genehmigt worden. Der Gemeinderat hat sie in drei «Arbeitspakete » unterteilt, die an den Herbst-Gemeindeversammlungen 2025, 2026 und 2027 behandelt werden sollen. Das Mitwirkungsverfahren zum ers-ten Paket läuft bis am 28. März.
Zwei Mal wollte die Gemeinde Glarus Nord das Gäsi für eine stärkere touristische Nutzung öffnen. Zwei Mal ist sie vom Kanton zurückgepfiffen worden. Jetzt hat sich die Gemeinde gebeugt.