Berner Obergericht beurteilt Mord an achtjährigem Mädchen
Vor dem Berner Obergericht steht seit Montag eine 33-jährige Frau, die im Februar 2022 ihre achtjährige Tochter ermordet haben soll. In erster Instanz war die Mutter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft verlangte am Montag vom Obergericht eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Die alleinerziehende Mutter habe ihr Töchterchen aus dem Weg geschafft, weil ihr das Kind für eine neue Beziehung und ihr Partyleben im Weg gestanden habe.
Der Verteidiger forderte, wie in der ersten Instanz, einen Freispruch. Es gebe erhebliche Zweifel an den Indizien, auf die sich die Anklage stütze. Nach dem schrecklichen Tötungsdelikt habe die Polizei für die aufgeschreckte Öffentlichkeit rasch einen Ermittlungserfolg gebraucht. Entlastende Momente zugunsten der Angeklagten habe man zu wenig berücksichtigt.
Die Frau beteuert bis heute ihre Unschuld und sieht sich als Opfer der Justiz, wie sie jüngst in einem Krimi-Podcast der deutschen Wochenzeitung «Die Zeit» sagte. Die Angeklagte erschien am Montag vor Gericht. «Ich habe meine Tochter nicht umgebracht», betonte sie erneut. Das Obergericht wird sein Urteil am 24. März bekannt geben.