Verteidiger von «Baby-Schüttler» fordert vor Gericht Freispruch
Vor dem Zürcher Obergericht hat am Donnerstag der Staatsanwalt eine Erhöhung der erstinstanzlichen Strafe gegen den Mann gefordert, der das Kind seiner Freundin zu Tode geschüttelt haben soll. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch von sämtlichen Gewaltvorwürfen.
Einzig bei den Drogendelikten sei der Beschuldigte schuldig zu sprechen, sagte der Verteidiger. Dafür seien eine bedingte Geldstrafe und eine Busse angemessen. In seinem Plädoyer bemühte er sich, Zweifel an der Täterschaft seines Mandanten zu säen, und stellte die Mutter des getöteten Kleinkindes als mögliche Täterin ins Zentrum.
Das Bezirksgericht Winterthur hatte den 29-jährigen Mann im September 2023 der vorsätzlichen Tötung und weiterer Delikte wie Körperverletzung schuldig gesprochen. Es verhängte eine Strafe von 12 Jahren und drei Monaten sowie eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. Zudem sei der Deutsche für 11 Jahre des Landes zu verweisen.
Der Staatsanwalt verlangte eine weit gehende Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils, jedoch eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und eine Busse sowie eine 13-jährige Landesverweisung. Die Tat sei nahe am Mord einzustufen.
Immer wieder verletzt
Seit Anfang Mai 2021 wies der 20 Monate alte Sohn seiner neuen Freundin immer wieder Verletzungen auf, die der Mann jeweils fotografierte. Einmal erlitt der Kleine einen Wirbelbruch, und konnte nicht mehr gehen. Anfang Juni 2021 wurde der Kleine derart geschüttelt, dass er ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Ein paar Tage später, am 12. Juni, starb er im Spital.
Nach seinem Tod analysierten Spezialisten der Rechtsmedizin die Verletzungen anhand der Leichenuntersuchung und aufgrund der Bilder: Für sie war klar: Die Verletzungen stammten von Misshandlungen.
Laut Verteidigung gibt es keinerlei Beweise für die Täterschaft des Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft habe sich einseitig früh auf ihn als Schuldigen eingeschossen. Aber es könnte auch die Frau gewesen sein, oder gar eine Dritttäterschaft.
Frau monatelange in U-Haft
Die Frau war nach dem Tod ihres 20 Monate alten Sohnes im Juni 2021 monatelang in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen erbrachten aber keine Anhaltspunkte für ihre Täterschaft, das Verfahren gegen sie ist vorderhand sistiert.
Unbestritten ist, dass der Beschuldigte das Kind immer wieder allein hütete. Dies habe er widerwillig getan, sagte der Staatsanwalt. Vor allem am 3. Juni: An jenem Abend feierte die Frau Geburtstag – mit Freunden, ohne den Beschuldigten. Damals sei es zu dem tödlichen Schütteln gekommen.