Freiheitsstrafen für zwei Islamisten aus Winterthur
Das Bundesstrafgericht hat zwei Islamisten aus Winterthur zu unbedingten Freiheitsstrafen von 36 und 35 Monaten verurteilt. Hinzu kommen bedingte Geldstrafen. Das Gericht befand die beiden der Unterstützung einer Terrororganisation für schuldig.
Hinzu kommt der Besitz verbotener Gewaltdarstellungen. Der 23- und der 28-Jährige sind wegen Unterstützung der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) bereits vorbestraft. Die Untersuchungshaft von 718 beziehungsweise 1192 Tagen wird ihnen angerechnet.
Freigesprochen wurden die Angeklagten vom Vorwurf der Beteiligung an einer terroristischen Organisation. Gemäss der Anklage der Bundesanwaltschaft unterstützten die beiden Männer den Islamischen Staat, indem sie Spenden sammelten und weiterleiteten.
Die beiden Schweizer übersetzten im weiteren Propagandatexte der islamistischen Organisation und betrieben eine eigene IS-Medienagentur für deutschsprachige IS-Propaganda.