Kampfjet-Absturz am Susten: Ankläger fordert Geldstrafe
Im Militärprozess zum tödlichen Flugunfall eines Kampfjet-Piloten im August 2016 im Sustengebiet hat der Auditor (Ankläger) für einen Flugverkehrsleiter von Meiringen BE eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung gefordert.
Der Auditor sagte am Donnerstag vor dem Militärappellationsgericht 2 in Aarau, er fordere eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagen. In erster Instanz hatte er eine bedingte Gefängnisstrafe verlangt. Der Flugverkehrsleiter der Skyguide AG will einen Freispruch erreichen.
Er war in erster Instanz zu einer bedingen Geldstrafe von 60 Tagen verurteilt worden und zog den Schuldspruch weiter. Er hatte dem verunglückten F/A18-Piloten eine zu tiefe Flughöhe durchgegeben.
Gemäss Auditor soll auch der zweite Kampfjet-Pilot wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagen verurteilt werden. In erster Instanz war er freigesprochen worden.
Der tödliche Flugunfall eines 27-jährigen Kampfjet-Piloten im August 2016 im Sustengebiet wird vor dem Militärappellationsgericht juristisch neu aufgerollt