Lachen kauft Haus für Asylbewerbende
Im Juni 2023 stimmten die Wähler der Gemeinde Lachen zu, dass der Gemeinderat Grundstücke kaufen darf und hierfür einen befristeten Kredit bekommt. Dem Gemeinderat wurde damit die generelle Befugnis übertragen, Grundstücke zu Gewerbe-, Industrie- und Dienstleitungszwecken im Sinne der Wirtschaftsförderung zu beschaffen. Dazu und für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe wurde dem Gemeinderat einen bis 31.Dezember 2028 befristeten Rahmenkredit von jährlich 4,8 Mio. Fr. eingeräumt.
Der Gemeinderat Lachen hat an-fangs April 2025 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Liegenschaft an der Zeughausstrasse 17 zum Preis von 2,075 Mio. Fr. erworben. Die Liegenschaft wird von der Gemeinde Lachen für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie Asylsuchenden genutzt und dient somit der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe.
Zusätzlich zu den bereits in Lachen untergebrachten Flüchtlingen müsste die Gemeinde Lachen aktuell 42 weitere Flüchtlinge aufnehmen, jedoch fehlt dafür der Wohnraum.
Wenn der Kanton, wie angekündigt, die Ersatzabgabe geltend macht, würde diese gemäss Migrationsverordnung monatlich mit 97 000 Franken, beziehungsweise ab dem vierten Monat mit 138 000 Fr. in Rechnung gestellt. Mit dem Kauf der Liegenschaft und der Unterbringung von zehn Personen wird die Ersatzabgabe vorerst nicht durch den Kanton eingefordert werden. Bei der Einräumung des Kredites wurde der Gemeinderat verpflichtet, die Gemeindeversammlung im Nachhinein über den getätigten Kauf in Kenntnis zu setzen. Dies wird an der Gemeindeversammlung vom 24. April im Detail erfolgen.
Gemeinde Lachen
Für 2,075 Mio. Fr. erwirbt die Gemeinde das Wohnhaus an der Zeughausstrasse 17.
42
Flüchtlinge
muss die Gemeinde Lachen zusätzlich aufnehmen.