Neue Anklage gegen «Brutalo-Pärchen»
Ruggero Vercellone
Der heute 39-jährige Schweizer und seine 32-jährige slowakische Ehefrau sorgten nach einer Messerstecherei in einem Restaurant in Rapperswil im Jahr 2018 national für Schlagzeilen (wir berichteten). Aufgrund der damaligen Taten, die sie trotz Verurteilung immer bestritten haben, wurden sie in den Medien als sogenanntes «Brutalo-Pärchen» bezeichnet. Im Juni 2021 gerieten die beiden wieder in die Schlagzeilen, nachdem sie in Kaltbrunn, ihrem damaligen Wohnort, in eine Schlägerei verwickelt waren.
Jetzt machen sie wieder von sich reden – diesmal wegen mehrfachen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Wegen dieser Vorwürfe hatte sich die Frau vor dem Schwyzer Strafgericht zu verantworten. Dem Ehemann, der Einbrüche in Kaltbrunn gemeinsam mit seiner Ehefrau begangen haben soll, wird der Prozess aufgrund anderer hängiger Verfahren im Kanton St.Gallen gemacht.
Staatsanwalt forderte unbedingte Freiheitsstrafe
Der Slowakin wird vorgeworfen, im Manor in Pfäffikon an vier Daten im November 2023 vor allem Parfums und Körperpflegemittel im Gesamtwert von über 6000 Franken gestohlen zu haben. Zusammen mit ihrem Mann soll sie im Dezember 2023 und Januar 2024 in einen Kiosk in Kaltbrunn eingebrochen und dabei Tabakwaren im Wert von 41000Franken, eine Registrierkasse im Wert von über 3000 Franken sowie Bargeld in der Höhe von 3200Franken geklaut haben. Ein drittes Mal im Februar 2024 blieb es beim Versuch, in den Kiosk einzudringen. Ein geringfügiger Diebstahl in einer Lidl-Filiale in St.Gallen wurde ebenfalls angeklagt. Und schliesslich wurden bei ihr daheim 692,5 Gramm Marihuana sowie 4,37Milliliter Kokain-Ecstasy-Gemisch gefunden.
Die Staatsanwaltschaft verlangte für die Frau eine elfmonatige Freiheitsstrafe, die zu vollziehen sei. Wegen des Drogenkonsums sollte sie eine Busse von 400Franken bezahlen. Zudem beantragte er Staatsanwalt den Widerruf einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 1500Franken. Schliesslich sollte die Frau für acht Jahre des Landes verwiesen werden.
Einbrüche in Kiosk nicht zweifelsfrei bewiesen
Die Beschuldigte, die heute mit ihrem angeblich kranken Mann (Hirnverletzung) im Kanton Graubünden wohnt und von der Sozialhilfe lebt, bestritt vor Gericht sämtliche Vorwürfe. Einen Landesverweis erachtete sie als schlimm, da sie dann ihren Schweizer Ehegatten nicht mehr pflegen könnte. Ihre Verteidigerin verlangte Freisprüche in den Hauptanklagepunkten. Ihre Mandantin sei krank, ha-be Erinnerungslücken, wisse manchmal gar nicht, wo sie sei und was sie mache und müsse als zumindest stark schuldunfähig eingeschätzt werden.
Das Strafgericht hatte keine Zweifel, dass die Beschuldigte die Diebstähle im Manor Pfäffikon und im Lidl in St.Gallen begangen hatte. Die Einbruchdiebstähle in einem Kiosk in Kaltbrunn konnten ihr laut Gericht aber nicht rechtsgenüglich nachgewiesen werden. Die gefundene DNA-Spur sei inkomplett. Illegaler Drogenkonsum sei hingegen unbestritten, nicht aber der vorgeworfene Verkauf von Drogen.
Zusatzstrafe darf nicht schwerer ausfallen als die Vorstrafe
Die Frau wurde mit einer unbedingten Geldstrafe von 150Tagessätzen zu 30Fr. und einer Busse von 1000 Fr. bestraft. Diese als Zusatzstrafe zu einer Vorstrafe aus dem Jahr 2024 ausgefällte Strafe dürfe nicht schwerer ausfallen, als wenn die strafbaren Handlungen gleichzeitig beurteilt worden wären, hält das Gericht fest. Deshalb wurde keine Freiheitsstrafe ausgesprochen.
Aus Verhältnismässigkeitsgründen wurde von einer fakultativen Landesverweisung abgesehen. Die Verfahrenskosten von 17 000Fr. hat sie zur Hälfte zu übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Strafgericht verurteilte eine mehrmals vorbestrafte Slowakin wegen Diebstählen und illegalem Drogenkonsum.