Statt 9 Huskys wie erlaubt hält der Mann 17 – das hat Folgen
Daniel Fischli
Hunde brauchen viel Bewegung und Schlittenhunde noch viel mehr. Dreimal pro Tag ein einstündiger Spaziergang ist für einen Husky das Minimum. Dieses Minimum ist in einer Glarner Huskyzucht nicht erfüllt worden. Und das war offenbar nur die Spitze des Eisbergs: Beim Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit sind zwischen Juni 2022 und Januar 2024 mehrere Gefährdungsmeldungen zu die-ser Huskyzucht eingegangen. Wegen fehlenden Auslaufs, nicht artgerechter Unterbringung, schlechter hygienischer Verhältnisse oder wegen entlaufener Hunde.
Kontrollen nützen nichts
In der Liegenschaft der Glarner Huskyzucht können von ihrer Grösse her maximal neun Hunde artgerecht gehalten werden. Das Amt hat dort aber 17 Hunde angetroffen. Eine Hündin mit neun Welpen war in einem zu kleinen Raum untergebracht, ohne genügend Frischluft, mit einer mangelhaften Temperaturregulierung und ohne Rückzugsmöglichkeit. Das Amt hat in der Zucht frische und alte Kot- und Durchfallhaufen und Urinlachen angetroffen, in mehreren Räumen bestanden Verletzungsgefahren für die Hunde.
Die Missstände in der Huskyzucht werden in einem Urteil des Glarner Verwaltungsgerichts aufgelistet, das jetzt veröffentlicht worden ist. Die beiden Züchter sind vor das Verwaltungsgericht gegangen, nachdem ihnen das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit das Halten von mehr als vier Hunden verboten hatte. Nachdem Gefährdungsmeldungen eingegangen waren, hat das Amt die Zucht im August 2022 ein erstes Mal kontrolliert. Bei dieser Kontrolle ist die Hündin mit den neun Welpen entdeckt worden. Das Amt hat verfügt, dass die Situation verbessert werden müsse, und es hat im September 2022 eine Nachkontrolle durchgeführt. Dabei hat es festgestellt, dass die Anordnungen nicht umgesetzt worden sind. Bei einer weiteren Kontrolle im Mai 2023 seien «teilweise noch schlechtere Verhältnisse» festgestellt worden, wie das Verwaltungsgericht festhält. So war zum Beispiel die Frischluftzufuhr nach wie vor mangelhaft.
Im Januar 2024 hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit schliesslich das Halteverbot für mehr als vier Hunde verfügt. Ausserdem ist den Züchtern verboten worden, mehr als vier Hunde nur schon zu betreuen und generell Hunde zu züchten. Und als das Amt im August 2024 sogar noch einmal eine Verschlechterung der Situation festgestellt hat, hat es die Hunde «beschlagnahmt ». Bei dieser letzten Kontrolle ist etwa ein Hund gefunden worden, der alleine im Dunkeln im Keller eingesperrt war.
«Vehemente Weigerung»
Die Züchter haben in ihrer Beschwerde beim Verwaltungsgericht argumentiert, die Kritik des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit treffe nicht zu und sie hätten Verbesserungen vorgenommen. Ausserdem könnten sie ohne die Hunde den Schlittenhundesport nicht mehr ausüben.
Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Züchter abgewiesen und das Halteverbot für mehr als vier Hunde bestätigt. Es vertraut den Berichten des Amts mehr als den Aussagen der Züchter. So hätten diese etwa kein Journal über die Bewegung und Beschäftigung der Hunde vorlegen können. Ein solches Journal zu führen, wäre aber die Pflicht der Züchter gewesen. Das Gericht hält fest: «Die vehemente Weigerung zur Umsetzung der Anordnungen rechtfertigen das Hundehalte- und Zuchtverbot.» Es ist für die ganze Schweiz gültig. Das private Interesse der Züchter an der Ausübung des Schlittenhundesports sei weniger hoch zu gewichten als das öffentliche Interesse am Wohlergehen der Tiere, so das Gericht. Dies auch, weil die Interessen der Züchter «offenbar hauptsächlich finanzieller Art» seien. Das Urteil ist rechtskräftig.
Zwei Jahre lang haben die Glarner Behörden den Besitzern immer wieder Zeit gegeben, die Situation in ihrer überfüllten und verdreckten Hundezucht zu verbessern. Am Ende war ein Hund im Keller eingesperrt.