Abstimmung
freienbach
Abstimmung vom 9. Februar 2025
Am 9. Februar 2025 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet die Abstimmung über folgende Vorlage der Gemeinde Freienbach statt:
1. Sachgeschäft «Ausbau und Sanierung Feuerwehrstützpunkt Pfäffikon»
Ort und Zeit der Urnenöffnung sind auf dem Stimmrechtsausweis aufgedruckt.
Für die Offenlegung der Finanzierung der Abstimmungskampagne gelten die Bestimmungen des Transparenzgesetzes vom 6. Februar 2019 (SRSZ 140.700).
Stimmberechtigt sind jeder Schweizerbürger und jede Schweizerbürgerin, die in der Gemeinde als Bürger oder Niedergelassene wohnen, das 18. Altersjahr erfüllt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Die Stimmunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 18. Januar 2025 zugestellt. Das Stimmrecht kann entweder brieflich oder persönlich an der Urne ausgeübt werden.
Stimmberechtigte, die keine Stimmunterlagen erhalten, können sich bei der Gemeindekanzlei melden.
Freienbach, 27. Dezember 2024 Der Gemeinderat www.freienbach.ch