Anmeldung zur Aufnahme ins G.
Anmeldung zur Aufnahme ins Genossenbürgerrecht
Zur Anmeldung für die gemäss Statuten der Korporation Wollerau im Jahr 2025 zur Aufnahme ins Genossenbürgerrecht berechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen: – Berechtigte des Jahrgangs 1998 (direkte Nachkommen von lebenden oder verstorbenen jemals mitverwaltungsberechtigten Genossenbürgerinnen und Genossenbürgern). – Frühere Jahrgänge, die im Jahr 2024 in den Genossenkreis zugezogen sind.
– Übrige Berechtigte, die sich bis heute noch nicht angemeldet haben. Das Anmeldeformular kann auf der Website der Korporation Wollerau heruntergeladen oder bei der Verwaltung schriftlich bestellt werden. Die Anmeldung ist unter Beilage eines amtlichen Ausweises über den registrierten Familienstand und einer aktuellen Wohnsitzbestätigung einzureichen bis spätestens 1. März 2025 an: KORPORATION WOLLERAU
Rolf Meister, Geschäftsführer, Korporationsweg 8, 8832 Wilen b. Wollerau Telefon 044 787 04 32, www.korporation-wollerau.ch