Franco Boden GmbH
NOTARIAT HÖFE
EINSTELLUNG DES KONKURSVERFAHRENS
Der Einzelrichter des Bezirks Höfe hat am 15. Oktober 2024 über die Franco Boden GmbH, Roosstrasse 32, 8832 Wollerau, den Konkurs eröffnet, mit Verfügung vom 17. Dezember 2024 aber mangels Aktiven wieder eingestellt.
Sofern nicht ein Gläubiger (oder mehrere) innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 20. Dezember 2024 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran einen vorläufigen Barvorschuss von Fr. 6000.– leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen.
Jeder Pfandgläubiger kann innert der gleichen Frist gemäss Art. 230a Abs. 2 SchKG beim Konkursamt schriftlich die Verwertung seiner Pfänder verlangen, sofern er sich zur Übernahme des nicht gedeckten Teils der Liquidationskosten verpflichtet und daran einen vorläufigen Barvorschuss leistet.
Personen, welche das Eigentum an Gegenständen im Besitz der Konkursitin beanspruchen, werden aufgefordert, innert gleicher Frist ihren Eigentumsanspruch beim Konkursamt anzumelden und die entsprechenden Beweismittel vorzulegen. Ein Entscheid darüber würde allenfalls abhängig vom Verfahrensverlauf erfolgen.
KONKURSAMT HÖFE Rebhaldenstrasse 15 8807 Freienbach