Geldstrategie
Was kostet ein Kind bis zur Volljährigkeit?
Die Entscheidung, eine Familie zu gründen, ist eine der bedeutendsten im Leben. Neben der Vorfreude auf den Nachwuchs stellen sich viele Paare auch die Frage: Was für Kosten kommen da überhaupt auf uns zu?
Kinder bringen nicht nur Freude und Erfüllung, sondern stellen auch eine erhebliche finanzielle Verpflichtung dar – die Familiengründung ist zweifellos eine finanzielle Herausforderung. Verschiedene Studien – etwa ein Bericht des Zürcher Jugendamtes – weisen Kosten von 300´000 bis 350´000 Franken bis zur Voll-
Mauro Radzinski Leiter Marktgebiet Zürichsee acrevis Bank
jährigkeit aus. Dabei ist diese Zahl abhängig von verschiedensten Variablen wie dem Lebensstandard der Familie, der Aufteilung der elterlichen Kinderbetreuung und dem oft damit verbundenen Einkommensverlust und ob es sich um ein Einzel- oder Geschwisterkind handelt.
Die Kostenphasen im Detail
Je nach Alter fallen dabei unterschiedlich hohe Kosten an, wobei dies je nach Familie individuell ist:
• Babyzeit: In den ersten Lebensjahren sind nebst der Grundausstattung wie Möbel und Kinderwagen monatlich zwischen 300 und 450 Franken einzurechnen.
• Schulzeit: Ab dem Primarschulalter steigen die Kosten an – beispielsweise kommen jetzt auch noch neue, zusätzliche Ausgaben für Hobbys, Schulausflüge oder das erste Taschengeld hinzu.
• Teenager: Grössere Kinder, höhere Kosten – Teenager schlagen am stärksten zu Buche. Markenkleider, Smartphones und Freizeitaktivitäten lassen die Aufwendungen steigen. Je nach Ausbildungsweg kann hier noch so einiges dazukommen, wenn es etwa um ein Studium oder eine vergleichbare Schule geht… Planen und Kosten senken
Eine wiederkehrende Budgetierung in jeder neuen Lebensphase des Kindes ist das A und O. Nutzen Sie Apps wie BudgetCH, um Ihre Ausgaben im Auge zu behalten. Nachdem Sie Ihr Budget erstellt haben, können Sie – abhängig von Ihren individuellen Rahmenbedingungen – an verschiedenen Kostenschrauben drehen:
• Organisieren Sie die Kinderbetreuung clever. Prüfen Sie Möglichkeiten wie Teilzeitarbeit oder die Unterstützung durch Grosseltern, um teure Kitakosten zu vermeiden.
• Bei Kleidung und Ausstattung lässt sich viel Geld sparen. Es müssen ja nicht ein neuer Kinderwagen oder ständig neue Babykleider sein – mit Secondhand-Angeboten fährt man um einiges günstiger.
• Auch über einen Wohnortswechsel kann man nachdenken. Einige Gemeinden bieten subventionierte Kinderbetreuung oder andere Vergünstigungen für Familien.
Unterstützung für Familien
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung die diversen Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand für Familien: Nebst Mutterschaftsentschädigung und Vaterschaftsurlaub sind dies insbesondere die Familienzulagen. Hier gibt es einmalige Beiträge, etwa eine Geburtenzulage, oder monatlich auszuzahlende Beiträge wie die Kinder- und Ausbildungszulage oder eine besondere Sozialzulage. Kantonale Bedarfsleistungen wie Mutterschaftsbeihilfen im ersten Jahr nach der Geburt und Prämienverbilligungen in der Krankenkassen-Grundversicherung sorgen für eine weitere Entlastung des Budgets.
Und nicht zuletzt können Sie auch bei den Steuern für Ihr Kind substanzielle Abzüge vornehmen – im Kanton St. Gallen beispielsweise insgesamt 7200 Franken pro Steuerperiode für ein schulpflichtiges Kind.
Wir sind gerne für Sie da
Mit sorgfältiger Planung, kluger Budgetierung und der Nutzung verfügbarer Unterstützungsmöglichkeiten lässt sich das Kind finanziell schon schaukeln. Sie haben Fragen rund um Ihre Finanzen oder möchten gerne eine professionelle, individuelle Finanzplanung in Anspruch nehmen? Unsere Expertinnen und Experten der acrevis Bank sind gerne für Sie da – als Ihre Bank fürs Leben.
Energetische Sanierung Auch hier ergeben sich attraktive Möglichkeiten: Investitionen in die Energieeffizienz Ihres Hauses schlagen gleich mehrfach positiv zu Buche. Sie sparen nicht nur dauerhaft Energiekosten, sondern können die kompletten Ausgaben von den Steuern abziehen. Je nach Wohnort können Sie zudem Fördergelder beantragen, wenn Sie etwa Ihre Fassade dämmen, eine Photovoltaikanlage installieren oder Ihre alte Heizung durch eine umweltfreundliche Alternative ersetzen – einzelne Kantone und Gemeinden belohnen umweltbewusste Vorhaben mit Zuschüssen und Steuerabzügen.
Renovationen gut timen
Bei grösseren Renovationen raten wir Ihnen zu einem geschickten Timing. Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder Sie verteilen die Arbeiten über Wohnung. Auch wenn sich nicht alle Investitionen sofort steuerlich auswirken, können sie sich später auszahlen. Besonders wenn Sie Ihr Wohneigentum später verkaufen möchten, können gut dokumentierte Wertsteigerungen die Grundstücksgewinnsteuer wesentlich reduzieren.
Fazit: Richtig planen lohnt sich!
Wenn Sie als Eigenheimbesitzerin oder -besitzer zum richtigen Zeitpunkt an den richtigen Stellschrauben drehen, können Sie mit den eigenen vier Wänden Ihre Steuerbelastung merklich reduzieren. Sollte Ihnen das zu komplex erscheinen, holen Sie sich einfach partnerschaftliche Unterstützung: Die Investition in eine gute Beratung macht sich bezahlt. Bei der acrevis Bank sind wir gerne für Sie da!
Im Raum Zürichsee in Rapperswil-Jona, Pfäffikon SZ und Lachen SZ. 058 122 75 55 / acrevis.ch Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – direkt und ganz einfach online via den nebenstehenden QR-Code.
gezielt reduzieren zu können.
Wir zeigen Ihnen im acrevis Finanztipp auf, wie Sie mit den eigenen vier Wänden Optimierungspotenzial bei den Steuern nutzen können.
Indirekt amortisieren
Wohneigentumsbesitzende wissen, dass sich die Schuldzinsen aus der Hypothekvollumfänglichvomsteuerbaren Einkommen abziehen lassen. Bei der Hypothek bietet sich jedoch noch eine zusätzliche Möglichkeit an: die indirekte Amortisation. Statt die Hypothek direkt bei Ihrer Bank abzuzahlen, zahlen Sie in die Säule 3a ein. Das Smarte daran: Sie können weiterhin die Hypothekarzinsen von der Steuer absetzen und sparen gleichzeitig bei den steuerlich begünstigten Einlagen in die Säule 3a. Fürs Alter vorsorgen und dem Fiskus nicht unnötig Geld abliefern: eine doppelt gute Idee.
Unterhaltskosten abziehen
Fast jede Wartung und Instandhaltung an Ihrem Haus lässt sich steuerlich anrechnen. Von der kleinen Reparatur bis zur grossen Renovation. Ganz gleich, ob Sie den Gärtner bezahlen, die Waschmaschine ersetzen oder das Dach renovieren lasacre
vi s Finanztipp