Mirko Birchler
NOTARIAT HÖFE
EINSTELLUNG DES KONKURSVERFAHRENS
Der Einzelrichter des Bezirkes Höfe hat am 5. Dezember 2024 über Birchler Mirko, nunmehr unbekannter Aufenthaltsort, geb. 29. Dezember 1985, von Einsiedeln, vormals Aeschstrasse 10, 8834 Schindellegi, den Konkurs eröffnet, mit Verfügung vom 24. März 2025 aber mangels Aktiven wieder eingestellt.
Sofern nicht ein Gläubiger (oder mehrere) innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 28. März 2025 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran einen vorläufigen Barvorschuss von Fr. 6000.– leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen.
Jeder Pfandgläubiger kann innert der gleichen Frist gemäss Art. 230a Abs. 2 SchKG beim Konkursamt schriftlich die Verwertung seiner Pfänder verlangen, sofern er sich zur Übernahme des nicht gedeckten Teils der Liquidationskosten verpflichtet und daran einen vorläufigen Barvorschuss leistet.
Personen, welche das Eigentum an Gegenständen im Besitz des Konkursiten beanspruchen, werden aufgefordert, innert gleicher Frist ihren Eigentumsanspruch beim Konkursamt anzumelden und die entsprechenden Beweismittel vorzulegen. Ein Entscheid darüber würde allenfalls abhängig vom Verfahrensverlauf erfolgen.
KONKURSAMT HÖFE Rebhaldenstrasse 15 8807 Freienbach