Freie Sicht in alle Richtungen ist Pflicht

So gehts nicht: Wer sein Fahrzeug nicht korrekt enteist, kann von der Polizei gebüsst werden.

In den vergangenen Wochen musste die Kantonspolizei Schwyz vereinzelt Autofahrer anzeigen, welche nicht über die erforderliche freie Sicht verfügten oder mit zu viel Schnee auf dem Fahrzeugdach oder der Motorhaube unterwegs waren, sagt Mediensprecher Florian Grossmann auf Anfrage. Denn wer glaubt, für die Fahrt reiche ein Guckloch durch die Eisschicht, der liegt falsch und gefährdet damit nicht nur sich selber, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende. Deshalb gilt: «Die Fahrerin oder der Fahrer muss in alle Richtungen freie Sicht haben», sagt Grossmann.

Vollständiger Artikel in der Ausgabe vom Montag, 8. Januar, zu lesen

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