Berufungsgericht: Trump nicht vor Strafverfolgung geschützt

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump kann nach Auffassung eines Berufungsgerichts für seine Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden.

Trump verbucht damit eine schwere juristische Niederlage. Diese war aber zu erwarten – bei einer Anhörung hatte sich das Berufungsgericht bereits skeptisch gezeigt und angedeutet, der Argumentation von Trumps Anwälten nicht zu folgen. Es ist davon auszugehen, dass der Republikaner Berufung einlegen wird und sich der Supreme Court einschaltet.

Von dessen Urteil hängt ab, ob das Verfahren wegen versuchten Wahlbetrugs gegen Trump in der US-Hauptstadt fortgesetzt werden kann. Die zuständige Richterin hatte den Beginn des Prozesses bis zur endgültigen Klärung der Immunitätsfrage am Freitag auf unbestimmte Zeit verschoben. Der 77-Jährige will für die Republikaner nach der Präsidentenwahl 2024 wieder ins Weisse Haus einziehen und bezeichnet die Ermittlungen gegen ihn regelmässig als «politische Hexenjagd».

Trump ist in der US-Hauptstadt Washington im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Seine Anwälte wollen, dass die Anklage fallen gelassen wird und berufen sich dabei auf die Immunität Trumps in seinem damaligen Amt als Präsident.

Anhänger Trumps hatten am 6. Januar 2021 den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede aufgewiegelt. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben.

Unabhängig vom Urteil des Berufungsgerichts dürfte die Frage, ob das Präsidentenamt vor Strafverfolgung schützt, am Ende vor dem Supreme Court landen. Schliesslich ist sie von nationaler Bedeutung. Zum einen steht und fällt damit die Anklage gegen Trump wegen versuchten Wahlbetrugs. Auch für den Wahlkampf ist entscheidend, ob Trump Recht bekommt oder nicht. Bisher deutet alles auf eine Neuauflage des Rennens zwischen ihm und dem demokratischen Amtsinhaber Biden hin. Nicht zuletzt hat die Entscheidung über den Schutz vor Strafverfolgung immense Bedeutung für künftige Präsidenten. Sollten diese wirklich Immunität geniessen, könnten sie Straftaten im Amt begehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Trumps Anwälte argumentierten in der Frage nach Immunität hingegen, dass der Republikaner nicht rechtlich für Taten belangt werden könne, die zu seinen Pflichten als Präsident gehörten. Trumps Anwälte sagten vor Gericht ausserdem, dass es nur möglich sei, einen Präsidenten strafrechtlich zu verfolgen, wenn dieser zuvor in einem Amtsenthebungsverfahren schuldig gesprochen worden sei. Das ist bei Trump nicht der Fall. Deshalb beantragten sie, die Klage abzuweisen und das Verfahren einzustellen.

Die Staatsanwaltschaft wies das zurück – und begründete dies unter anderem damit, dass das Kippen eines Wahlergebnisses nicht zu den Dienstpflichten eines Präsidenten zähle. Sie gab zu bedenken, dass unbegrenzte strafrechtliche Immunität eines Präsidenten Tür und Tor öffnen würde für kriminelle Handlungen jeglicher Art. In erster Instanz bekam sie bereits Recht.

Das Berufungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung. Darin hiess es, dass man zu dem Schluss gekommen sei, dass aufgrund von Belangen der öffentlichen Ordnung, «insbesondere im Lichte unserer Geschichte und der Struktur unserer Regierung» eine Ablehnung des Antrages auf Immunität geboten sei. Trumps Auffassung, dass er kategorisch vor jeder Strafverfolgung geschützt werden solle für alle offiziellen Handlungen während seiner Amtszeit, werde nicht gestützt durch die Geschichte oder den Text oder die Struktur der Verfassung.