RTS klagt wegen Identitätsdiebstahls von zwei Journalisten

Der Westschweizer Radio- und Fernsehsender RTS hat eine Strafanzeige wegen Identitätsdiebstahls eingereicht. Zuvor waren im Internet gefälschte Artikel erschienen, in denen zwei seiner Moderatoren in Szene gesetzt wurden.

Die Klage ist eine Premiere, ermöglicht durch eine neue gesetzliche Grundlage, die seit Herbst in Kraft ist und es erlaubt, gegen das Phänomen vorzugehen.

RTS und die beiden Journalisten, die Opfer der Betrügereien wurden, reichten eine Strafanzeige wegen Identitätsdiebstahls ein, wie Christophe Minder, Sprecher des öffentlich-rechtlichen Senders, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte und damit eine Meldung der Westschweizer Portale von Tamedia bestätigte. Gleichzeitig wurde auch eine Strafanzeige wegen Betrugs eingereicht.

Der Grund dafür sind zahlreiche gefälschte Artikel, die in letzter Zeit im Internet veröffentlicht wurden und in denen der Moderator der Fernsehsendung «19h30», Philippe Revaz, und ein Journalist der Radiosendung «Forum», Mehmet Gultas, falsche Aussagen machen. Diese Betrügereien wurden mit Fotos der Journalisten und gefälschter Einrichtung von RTS oder anderen Medien geschmückt.

Dank neuem Gesetzesartikel

Eine gesetzliche Grundlage, die seit letztem Herbst besteht, war Auslöser für RTS, gegen diese gefälschten Artikel vorzugehen, die sich seit einiger Zeit im Internet häufen, wie Minder sagte. Mit dem Rückgriff auf den neuen Artikel 179 decies des Strafgesetzbuches will der öffentlich-rechtliche Sender nach eigenen Angaben das Phänomen bekämpfen, das bereits mehrere seiner Journalistinnen und Journalisten ins Visier genommen hat.

«RTS muss handeln, um das Image und die Integrität seiner Moderatorinnen und Moderatoren zu schützen, aber auch, weil einige Personen tatsächlich auf diese gefälschten Artikel hereinfallen», erklärte der Sprecher. Die Internetnutzer stossen demnach meist über Werbung oder gesponserte Posts in den sogenannten sozialen Netzwerken darauf.